Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verkauf, Lieferung, Vermietung und sonstige Leistungen

HAMO OG
Alberlochstraße 4 • 6911 Lochau • Österreich

Professionelle Lösungen • Verlässliche Partnerschaft • Höchste Qualitätsstandards

Stand: Mai 2026


1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote sowie sonstige Geschäftsbeziehungen der HAMO OG, Alberlochstraße 4, 6911 Lochau, Österreich (nachfolgend „HAMO“).

Mit Auftragserteilung bestätigt der KUNDE ausdrücklich, diese AGB gelesen, verstanden und als verbindlichen Vertragsbestandteil anerkannt zu haben. Abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung von HAMO ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse, selbst wenn darauf nicht nochmals gesondert Bezug genommen wird.

Die nachstehenden Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen HAMO und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „KUNDE“). Sie gelten insbesondere für Kauf-, Miet-, Leasing- und Serviceverträge betreffend Waren, Automaten und sonstige Leistungen von HAMO.

Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN werden nicht anerkannt, es sei denn, HAMO hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen durch HAMO gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Mitarbeiter, die nicht der Geschäftsführung von HAMO angehören, sind nicht berechtigt, mit dem KUNDEN von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen.

Angebote von HAMO sind freibleibend und behalten für 21 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Angebote verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von HAMO oder durch tatsächliche Lieferung beziehungsweise Leistungserbringung zustande.

Schriftliche Mitteilungen, Angebote und Bestellungen des KUNDEN gelten als Angebot zum Vertragsabschluss und sind für den KUNDEN zumindest zwei Monate verbindlich.

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung, insbesondere technische Änderungen oder Änderungen der Konfiguration von Waren oder Automaten, sind vom KUNDEN zu tolerieren.


2. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

Alle Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer sowie exklusive Liefer-, Transport-, Montage-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten.

HAMO ist berechtigt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen, sofern nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Kostensteigerungen eintreten, insbesondere im Bereich Material, Energie, Transport, Lohn- oder Beschaffungskosten und zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt.

Der Kaufpreis ist, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, zur Hälfte bei Auftragsbestätigung und zur Hälfte bei Erhalt der Ware netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Miet- oder Leasingverhältnissen ist die erste Mietzinszahlung gemeinsam mit etwaigen Adaptierungs- oder Montagekosten bei Lieferung zur Zahlung fällig.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist HAMO berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie sämtliche zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.

Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, sodann auf Verzugszinsen und zuletzt auf die offene Hauptforderung angerechnet.


3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der KUNDE ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HAMO ausdrücklich anerkannt wurden.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit berechtigt, als Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen.


4. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des KUNDEN voraus.

Der Versand der Ware erfolgt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ab Lager beziehungsweise Versandort auf Rechnung und Gefahr des KUNDEN.

HAMO bleibt berechtigt, Lieferungen und Leistungen in zumutbaren Teilabschnitten zu erbringen. Jede Teillieferung gilt dabei als eigenständige Leistungserbringung.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Absendung der Ware bzw bei montierten Automaten mit Fertigstellung der Montage auf den KUNDEN über.

Lieferungen sind teilbar und vom KUNDEN entsprechend anzunehmen.

Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von sechs Wochen auf Gefahr und Kosten des KUNDEN gelagert. HAMO ist berechtigt, hierfür eine Lagergebühr von EUR 10,00 netto pro angefangenem Kalendertag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu verrechnen.

Nach Ablauf dieser Frist ist HAMO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verwerten und eine Konventionalstrafe in Höhe von 40 % des Netto-Rechnungsbetrages geltend zu machen.

Angegebene Lieferfristen und Liefertermine gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden. Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von HAMO verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

Im Falle höherer Gewalt, Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht von HAMO zu vertretender Umstände verlängern sich Lieferfristen angemessen.


5. Miet- und Leasingbedingungen

Im Falle der Miete oder des Leasings ist die Ware pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu warten und instand zu halten.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Ware während der gesamten Miet- oder Leasingdauer gegen Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser und vergleichbare Risiken ausreichend zu versichern.

Ansprüche aus Versicherungsfällen werden bereits jetzt bis zur vollständigen Rückstellung der Ware an HAMO abgetreten.

Bei nachteiligem Gebrauch oder Zahlungsverzug ist HAMO berechtigt, Miet- oder Leasingverträge vorzeitig aufzulösen.


6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen bleibt die gelieferte Ware uneingeschränkt Eigentum von HAMO.

Bei Zahlungsverzug, Insolvenz oder sonstigen Vertragsverletzungen des KUNDEN ist HAMO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen.

Der KUNDE ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.

Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang ist zulässig. Der KUNDE tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an HAMO ab.


7. Gewährleistung und Mängelansprüche

Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die ordnungsgemäße Untersuchung der Ware sowie die unverzügliche schriftliche Anzeige von Mängeln gemäß §§ 377 f UGB.

Mängel sind spätestens binnen sieben Werktagen ab Kenntnis schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Mangels anzuzeigen.

Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Ware als genehmigt.

Von HAMO nicht genehmigte Veränderungen oder unsachgemäße Verwendung der Ware führen zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche.

Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

HAMO ist berechtigt, Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung oder Austausch zu erfüllen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, natürliche Abnutzung, mangelnde Wartung oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte verursacht wurden.


8. Pflichten des Kunden

Der KUNDE verpflichtet sich, rechtzeitig einen Ansprechpartner zu benennen, der verbindliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen kann.

Der KUNDE hat sämtliche für die Montage und den Betrieb erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere Stromanschlüsse, Befestigungen oder sonstige technische Einrichtungen, rechtzeitig bereitzustellen.

Der KUNDE verpflichtet sich, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen sowie Sicherheitsbestimmungen beim Betrieb und der Nutzung der gelieferten Waren einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Vorschriften betreffend Registrierkassenpflicht, Tabak-, Alkohol-, CBD- oder Medikamentenverkauf.

Der KUNDE verpflichtet sich, HAMO hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Verwaltungsstrafen oder sonstiger Nachteile, die aus einem rechtswidrigen Verhalten des KUNDEN resultieren, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

Nimmt der KUNDE die Ware trotz Vereinbarung nicht ab, ist HAMO berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 40 % des Kaufpreises geltend zu machen.

Jegliche Veränderung oder Manipulation der Ware durch den KUNDEN oder Dritte führt zum Ausschluss von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.


9. Haftung und Schadenersatz

HAMO haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder sonstige Vermögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von HAMO der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.

Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


10. Datenschutz

HAMO ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des KUNDEN unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten.

Soweit Telemetrie- oder Nutzungsdaten verarbeitet werden, stimmt der KUNDE der Verarbeitung ausdrücklich zu.

Der KUNDE bestätigt, hinsichtlich der von ihm bereitgestellten Daten datenschutzrechtlich verantwortlich zu sein.